Widerrufsfrist für Onlineauktionen halbiert!

Seit Freitag gibt es eine neue Regelung für all diejenigen, die als Händler über Auktionshäuser verkaufen und als Privatperson kaufen.

Zum Schutz der Verkäufer hat man eine Neuregelung im Widerrufs- und Rückgaberecht eingeführt. Jeder, der als Privatperson von einem Händler etwas kauft, hat nun nur noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bisher galt eine Frist von vier Wochen. Allerdings muss der Händler dies bereits im Angebotstext oder auch in einer E-Mail vermerken. Wird dies nicht getan, so gilt nach wie vor die Frist von vier Wochen.

Sinn der Sache soll sein, dass Händler besser vor Abmahnungen geschützt werden.

Vorlagen gibt es bereits von Ebay und können HIER eingesehen werden.

2 Antworten auf „Widerrufsfrist für Onlineauktionen halbiert!“

  1. 14 Tage sollten eigentlich ausreichen um sich zu entscheiden. Damit ist man den Geschäftsleuten ein ganzes Stück entgegen gekommen. Gerade im Hardware Bereich sind vier Wochen eine Menge Holz. Da können Ruck Zuck 20% verloren gehen. Ich finds gut. Gruß Daniel

  2. Denk ich meist auch. Aber wenn ich mir täglich die Kunden bei meiner Arbeit anguck… da sind selbst 2 Monate zu kurz und die Leute wundern sich, warum Sachen plötzlich teurer werden oder Angebote nicht mehr gültig sind 😐

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