Onlineeinkäufe: neue Regeln ab 13. Juni

Wer gerne online einkauft, hat mit Sicherheit auch schon einmal die kostenlose Rücksendung der Versandhäuser in Anspruch genommen. Oder gar eine Bestellung storniert…

Das könnte künftig ein bisschen anders werden. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer….

Was ändert sich genau?

Für Händler:

Es muss mindestens eine kostenlose Zahlmöglichkeit wie zum Beispiel „Kauf auf Rechnung“ oder „Lastschrift“ angeboten werden. Werden kostenpflichtige Bezahlmöglichkeiten angeboten, darf der Händler auch nur die Kosten weitergeben, die ihm auch tatsächlich entstehen.

Bisher gab es eine 40-Euro-Grenze. Ab diesem Betrag war die Rücksendung für Käufer auf jeden Fall kostenlos. Nun entfällt diese Grenze. Wenn der Händler VOR dem Vetragsschluss (also vor eurem Kauf) darauf hingewiesen hat (was er meist im Rahmen seiner AGBs tut und die liest ja bekanntlich jeder ^^ aufmerksame Bürger…), dass er dem euch (dem Käufer) die Kosten für die Rücksendung vollständig auferlegen kann.

Versandkosten müssen bei Widerruf in voller Höhe erstattet werden. Das gilt nicht für den Preis, der den Wert einer Standartlieferung übersteigt.

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Für Kunden:

Versandkosten müssen nicht mehr gezahlt werden, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich VOR dem Kauf darauf hinweist. Blöd nur, dass das bisher ja schon jeder tut, spätestens in den AGBs.

Eine Rücksendung muss nun ausreichend begründet werden. Die Annahme verweigern, kommentarlos die Ware zurückschicken funktioniert nun nicht mehr. Am einfachsten ist es, ein Widerrufsschreiben- oder Formular dem Paket beizufügen. Die Verbraucherschützer raten, immer schriftlich zu widerrufen. Also per Fax, E-Mail oder Brief. Keinesfalls telefonisch. Logisch, man will ja auch etwas in der Hand haben, oder?

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr oder 14 Tage, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Bisher konnte man dem Verkäufer „unterstellen“ dass seine Widerrufsbelehrungen unzureichend waren und konnte entsprechend jederzeit zurückschicken. Dies entfällt!

Die Rücksendung der Ware muss im übrigen auch in den 14 Tagen des Widerrufsrechts wenigstens auf den Weg gebracht sein. Heißt, ihr könnt die Ware auch am 13. Tag nach erhalt zurücksenden, auch wenn diese erst am 16. Tag nach Erhalt wieder beim Verkäufer eingeht. In der Regel hat man dafür ja dann einen Nachweis der Post.

Der Verkäufer darf nämlich das Geld für die Ware so lange einbehalten, bis die Rücksendung vollständig bei ihm eingetroffen ist. Alternativ kann der Käufer auch einen Nachweis der Rücksendung erbringen. Also beispielsweise den Einlieferungsbeleg der Post scannen und per Mail oder Fax schicken, oder kopieren und per Post senden.