Internetfallen: Neuregelung ab 1.8.

Viele ahnungslose Internetuser sind bereits in diverse Fallen von Onlineanbietern getappt, in dem sie ein Abo, einen Kaufvertrag oder sonstiges in dieser Hinsicht abgeschlossen haben, ohne dass sie es wollten. Grund dafür war meist, das Leistungen kostenlos angeboten wurden und sich erst im Kleingedruckten (wenn überhaupt) herausstellte, dass der gewünschte Dienst, Download oder was auch immer, kostenpflichtig ist.

Ab 1.8. soll es künftig einen Button auf Internetseiten mit einer Aufschrift wie „kostenpflichtig Bestellen“ geben, damit der Verbraucher auch deutlich sieht, wenn ein rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen wurde. Man will somit verhindern, das unseriöse Firmen die Nutzer abzocken, in dem sie ihnen Lieferkosten, Preise und Mindestlaufzeiten vorenthalten.

Bestätigt der potenzielle Käufer nicht mit der Schaltfläche bzw. gibt nicht sein Einverständnis über einen Kauf, so kommt auch kein (Kauf)Vertrag zu stande.