STFU – Kurioser Rechtsstreit um Abkürzung

Es ist mal wieder soweit: die Abmahnanwälte sind unterwegs. 🙄

Vor ca. 6 Jahren hat sich Thorsten Hermes das Akronym „STFU“ schützen lassen. Philipp Stern, einer der Abgemahnten, unterzeichnete zwar eine Unterlassungserklärung, will aber mit einer Klage beim Patentgericht dafür sorgen, dass der Schutz der Abkürzung gelöscht wird.

Eine Gefahr, das Internetuser diese Abkürzung in Chats o.ä. nicht mehr verwenden dürfen, besteht nicht. Da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine Abkürzung des täglichen Sprachgebrauchs handelt, wird es wohl auch verhältnismäßig schwer sein, das Recht auf Löschung zu bekommen.

Lediglich Firmen, die „STFU“ als T-Shirtaufdruck verwenden, könnten Probleme bekommen.

Meine Meinung: Wenn man zuviel Langeweile hat und es nötig hat, Abmahnungen wegen solcher Belanglosigkeiten zu verschicken, sollte man sich doch ggf. ein spannendes Hobby suchen. Schach oder Briefmarkensammeln… zum Beispiel. 😀