Promi Nackbilder im Netz- iCloud Hack?

Die Präsentation vom iPhone 6 steht kurz bevor und Apple bekommt ausgerechnet jetzt von links und rechts eine ins Gesicht gedonnert. Zumindest wenn sich die Gerüchte bewahrheiten.

Seit letzter Nacht kursieren Nacktfotos von diversen Promis, u.a. Kate Upton, Jennifer Lawrence und Kirsten Dunst durchs Netz, genauer gesagt auf dem Imageboard 4Chan. Aber wo kommen diese her?

Actions-document-decrypt-iconBislang äußert sich Apple noch nicht zu dem Vorfall. Seltsam an der Sache ist nämlich auch, das neben besagten pikanten Fotos auch Videos ins Netz gelangt sind. Diese werden aber über Apple und seine iCloud aus Rücksicht auf das Datenvolumen nicht automatisch gesycnt.

Der Apple Nutzer weiß ja i.d.R. dass er ein Foto machen kann und dieses dann direkt auch auf dem iPad oder dem Mac zu sehen ist – dank der iCloud. Videos sind aber nach wie vor von der Funktion ausgeschlossen.

Aktuell gibt es keine offiziellen Statements, nur Gerüchte um einen iCloud Hack. Für mich, die bekanntlich eh kein Apple-Fan ist, macht es Apple und seine Hard- und Software nicht attraktiver. Aber auch generell, werden diese Angebote, für mich nicht besser. Ich bin kein Freund vom Cloud System wenn es um für mich wichtige Daten geht. Genau aus diesem Grund. Ich möchte meine Daten nicht irgendwann im Web finden. Seien es -nicht vorhandene- (Nackt)Fotos, Dokumente oder sonstige Entwürfe irgendwelcher Arbeiten.

Betroffene Promis bestreiten in der Zwischenzeit die Echtheit der Fotos und sagen, dies seien lediglich Fotomontagen. Ahja, wirklich? Andere, wie zum Beispiel Schauspielerin Mary Winstead, twitterten, dass die öffentlich gewordenen Fotos längst gelöscht wurden. Nanu?

Wie seht ihr das? Bekommt das Cloudsystem jetzt, nach dem Vorfall, generell einen Knacks oder ist das „wieder typisch Apple“?

Bleibt also nur abzuwarten, ob es ähnlich wie beim Datendieb „Hollywood Leaks“ zu einem Gerichtsverfahren kommt. Derjenige hatte bereits 2012 Nacktfotos von Promis erbeutet. Er stahl diese über die heimischen Computer, entschuldigte sich dann in der Verhandlung und bekam direkt 10 Jahre Knast.

1,2 Mrd (!) Passwörter geklaut

Es ist mal wieder Zeit, daran zu erinnern, warum man seine Passwörter regelmäßig ändern sollte. Und am besten sofort und auf der Stelle.

secrecy-iconLaut IT-Sicherheitsexperten der USA wurden Datensätze aus über 500 Mio E-Mailadressen und insgesamt 1,2 Mrd Einwahlkombis von russischen Hackern geklaut. Die Sicherheitsfirma Hold Security der „New York Times“ teilt dies mit.

Genaue Angaben, um welche Websites es sich handelt, wurden bisher nicht gemacht. Aber es steht fest, dass es sich um große Internetfirmen sowie kleine Websites handelt. Auch eine Zahl, wie viele Nutzer betroffen sind, wurde bisher nicht bekanntgegeben. Was natürlich auch daran liegt, das viele Menschen mehrere E-Mailaccounts nutzen um so zum Beispiel private Mails von geschäftlichen oder Newslettern zu trennen.

Und nun?
Wichtig ist: Für mehrere Accounts niemals die gleiche Kombination aus E-Mailadresse und Passwort bzw. Benutzername und Passwort zu verwenden. Das ist natürlich im Zeitalter von Onlineshopping und Co. gar nicht mal so einfach, sich alle Passwörter, E-Mailadressen und Benutzernamen zu merken. Viele greifen deshalb auch auf einheitliche Nicknames im Internet und entsprechend gleiche Passwörter zurück.

Deshalb am besten sofort alle Passwörter ändern!

Evernote: Forum gehackt!

Erst ein DDos Angriff und ein Passwort Leak und nun ist auch noch das Forum von Evernote, dem beliebten Notiz-Dienst dran. Ob Passwörter gestohlen wurden, kann man nicht mit 100%iger Wahrscheinlichkeit sagen, aber dennoch wird allen Forum Nutzern von Evernote geraten, ihr Passwort so schnell wie möglich zu ändern!

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Laut Evernote selbst ist nur das Forum betroffen und nicht der Notiz-Dienst selbst. Und „nur“ User die sich 2011 und in den Jahren zuvor registriert haben seien betroffen. Ich für meinen Teil finde, es schadet jedenfalls nicht, auch für den Notizdienst und als neuerer User sein Passwort mal wieder auf den neuesten Stand zu bringen.

Daten wie die Geburtsdaten (falls angegeben) und E-Mailadressen seien abgegriffen worden. Ok, was die Hacker mit den Geburtsdaten wollen, sei dahingestellt, aber natürlich könnte es nun Spam auf die hinterlegten E-Mailadressen geben. Seid also wachsam!

Und vor allem: aktualisiert eure Passwörter, auch wenn es nervig ist.

Onlineeinkäufe: neue Regeln ab 13. Juni

Wer gerne online einkauft, hat mit Sicherheit auch schon einmal die kostenlose Rücksendung der Versandhäuser in Anspruch genommen. Oder gar eine Bestellung storniert…

Das könnte künftig ein bisschen anders werden. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer….

Was ändert sich genau?

Für Händler:

Es muss mindestens eine kostenlose Zahlmöglichkeit wie zum Beispiel „Kauf auf Rechnung“ oder „Lastschrift“ angeboten werden. Werden kostenpflichtige Bezahlmöglichkeiten angeboten, darf der Händler auch nur die Kosten weitergeben, die ihm auch tatsächlich entstehen.

Bisher gab es eine 40-Euro-Grenze. Ab diesem Betrag war die Rücksendung für Käufer auf jeden Fall kostenlos. Nun entfällt diese Grenze. Wenn der Händler VOR dem Vetragsschluss (also vor eurem Kauf) darauf hingewiesen hat (was er meist im Rahmen seiner AGBs tut und die liest ja bekanntlich jeder ^^ aufmerksame Bürger…), dass er dem euch (dem Käufer) die Kosten für die Rücksendung vollständig auferlegen kann.

Versandkosten müssen bei Widerruf in voller Höhe erstattet werden. Das gilt nicht für den Preis, der den Wert einer Standartlieferung übersteigt.

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Für Kunden:

Versandkosten müssen nicht mehr gezahlt werden, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich VOR dem Kauf darauf hinweist. Blöd nur, dass das bisher ja schon jeder tut, spätestens in den AGBs.

Eine Rücksendung muss nun ausreichend begründet werden. Die Annahme verweigern, kommentarlos die Ware zurückschicken funktioniert nun nicht mehr. Am einfachsten ist es, ein Widerrufsschreiben- oder Formular dem Paket beizufügen. Die Verbraucherschützer raten, immer schriftlich zu widerrufen. Also per Fax, E-Mail oder Brief. Keinesfalls telefonisch. Logisch, man will ja auch etwas in der Hand haben, oder?

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr oder 14 Tage, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Bisher konnte man dem Verkäufer „unterstellen“ dass seine Widerrufsbelehrungen unzureichend waren und konnte entsprechend jederzeit zurückschicken. Dies entfällt!

Die Rücksendung der Ware muss im übrigen auch in den 14 Tagen des Widerrufsrechts wenigstens auf den Weg gebracht sein. Heißt, ihr könnt die Ware auch am 13. Tag nach erhalt zurücksenden, auch wenn diese erst am 16. Tag nach Erhalt wieder beim Verkäufer eingeht. In der Regel hat man dafür ja dann einen Nachweis der Post.

Der Verkäufer darf nämlich das Geld für die Ware so lange einbehalten, bis die Rücksendung vollständig bei ihm eingetroffen ist. Alternativ kann der Käufer auch einen Nachweis der Rücksendung erbringen. Also beispielsweise den Einlieferungsbeleg der Post scannen und per Mail oder Fax schicken, oder kopieren und per Post senden.

Lufthansa gibt grünes Licht für Elektrogeräte an Bord

Ab 1.03.2014 dürfen Passagiere der Lufthansa ihre technischen Geräte wie Smartphone, Tablet, Notebook oder sonstige Geräte nutzen. Allerdings wird es technisch weiterhin nicht möglich sein, zu telefonieren. Erst Anfang Oktober 2013 hat die US-Flugsicherheitsbehörde entschieden, das elektrische Geräte nicht mehr ausgeschaltet sein müssen, während dem Start und der Landung.

Das Luftfahrbundesamt hat jetzt zugelassen, dass die Geräte im Flugmodus genutzt werden dürfen. Internetzugang gibt es dann über Flynet. Der Zugang kann dann auf Langstreckenflügen genutzt werden.

Aeromobile ermöglicht es außerdem über den Roamingservice, Textnachrichten zu versenden und im Internet zu surfen. Telefonie wird allerdings auch technisch unterdrückt.

Wer dennoch telefonieren möchte, kann gegen eine Gebühr satellitengebundene Telefone nutzen.

Fritzbox: BSI empfiehlt Update

Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass es ein Sicherheitsleck in der Fritzbox gibt, wurde bereits angeraten, den Fernzugriff zu deaktivieren. Fremde könnten sich somit auf den Router einloggen und teure Telefon-Mehrwertdienste nutzen.

Seit dieser Woche steht ein Sicherheitsupdate beim Hersteller AVM bereit. Der BSI rät dringend zu diesem Update und meldet, das bisher erst rund 20% auf dem neuesten Stand sind.

Aktuell sind rund 30 Modelle gelistet, für die das Update zur Verfügung steht.

Achtung vor Fake Flashplayer im Playstore!

Vor einiger Zeit wurde der Support bzw. die Entwicklung für Flash auf Android eingestellt. Betrügern fällt jetzt, ein paar Jahre später, ein, daraus Profit zu schlagen.

Zum einen kostenpflichtig und zum anderen kostenfrei. Fakt ist: es gibt nach wie vor keine aktuelle Version, geschweige denn offizielle Version (von Adobe) des Flash Players für Android! Also Vorsicht und FINGER WEG!

Wer dennoch nicht verzichten möchte kann sich die original APK Datei bspw. bei Chip downloaden.

Quelle: chip.de
Quelle: chip.de

Esprit-Junkmails unterwegs

Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit scheint es mal wieder ein gefundenes Fressen für Spammer zu sein, Junkmails zu verschicken. Ziel diesmal: offensichtlich junge, ahnungslose Frauen. Diese bestellen ja bekanntlich öfter online Kleidung.

Diesmal tarnt sich ein Trojaner o.ä. in einer vermeintlichen von Esprit. Der halbwegs mitdenkende Bürger sieht natürlich auf den ersten Blick, dass es sich hier um Betrug handelt. Ganz abgesehen davon, dass man auch aktuell gar nichts bei Esprit bestellt hat. Trotzdem nochmal für alle die Hinweise an denen man erkennt dass es sich garantiert nicht um eine echte Mail handelt:

keine persönliche Anrede
– Betreff „Ihre Bestellung Nr.“ – aber keine Nummer vorhanden
– .zip Datei oder .rar Datei im Anhang (ein seriöses Unternehmen verschickt niemals gepackte Anhänge, höchstens PDF Dateien)
– offensichtlich kein deutscher Zeichensatz
– es ist die Rede von einer Zustellgebühr (sofern man das entziffern kann) – wenn es so etwas gibt, wird man direkt beim Bestellvorgang darauf hingewiesen

Also, Holzauge, sei wachsam! ;-)

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Facebook: Keine öffentlichen Posts mehr für Teenies

Für Nutzer zwischen 13 und 17 werden gepostete Beiträge standartmäßig nur für Freunde erscheinen. Die Option, Beiträge öffentlich und somit für jedermann sichtbar zu machen, bleibt dennoch bestehen. Allerdings erscheint dann ein Hinweis „Wusstest Du, dass öffentliche Beiträge von jedem gesehen werden können, nicht nur von Personen, die du kennst?“ Und auch wird darauf hingewiesen, das alle Personen, die im Beitrag markiert wurden, Freundschaftsanfragen von jedermann bekommen können. Auch von Menschen, die sie nicht kennen.

Meiner Meinung nach sollte diese Funktion für jeden Nutzer Standart sein. Denn, wieviele ahnungslose -laut Personalausweis- Erwachsene sind bei Facebook unterwegs, die wahllos irgendwelche Meldungen teilen, in denen es heißt: „Stelle dies und dass ein, dann…“ ? Meiner Meinung nach viel zu viele. Und: Oft sind viele Eltern ja noch ahnungsloser als der Nachwuchs, der ja heutzutage mit Social Media und Co. aufwächst.

Facebook äußert sich mit einem „Wir nehmen die Sicherheit der Teenager sehr ernst“ zu diesem Thema. Mir stellen sich da „nur“ zwei Fragen: 1. Warum fällt euch das erst jetzt ein? 2. Warum nur die Sicherheit von Teenies?

Avira künftig ohne Werbung

Na, wer von euch nutzt den kostenfreien Virenschutz Avira? Sicher einige. Und wer von euch ist genervt vom täglichen Pop-Up, welches die Gratisversion mitbringt? Ich schätze auch, die Mehrheit.

Doch damit soll nun bald Schluss sein. Nach mehreren Jahren Freeware hat man auch bei Avira gemerkt, dass ein Riesen Pop-Up die Leute eher nervt, anstatt sie zu animieren, das Produkt kostenpflichtig in eine werbefreie Version umzuwandeln.

Ab 1. Oktober soll die Werbung Geschichte sein. Wie sich der Dienst dann finanziert, ist bisher nicht bekannt. Man darf also gespannt sein, ob die Werbung nicht doch irgendwie anderweitig „untergebracht“ wird.