Amazon startet Prime Music in den USA

Vielleicht nicht alle, aber doch eine Menge Prime-Nutzer, die wie ich nicht viel mit Filmen und Serien anfangen können, haben sich über die Preis-Erhöhung von „Amazon Prime“ geärgert. Plötzlich fast doppelt so teuer und dann noch Kram dabei, mit dem man nicht viel anfangen kann. Aber ständig Versandkosten zahlen ist bei jemandem, der alle 1-2 Monate bestellt dann auch nicht das Wahre.

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Jetzt wird Amazon Prime -zumindest schon einmal in den USA- um Amazon Music erweitert. Allerdings kostet da der Prime-Zugang 99$.

Kostenlose sollen Millionen Musikstücke sowie Playlisten zur Verfügung stehen. Genutzt werden kann die Musik auf Smartphones, Tablets und dem PC. Ob es dabei allerdings einen Offline Modus geben wird, ist aktuell nicht bekannt.

Gespannt sein darf man jedenfalls, ob und wann das Angebot Deutschland erreicht und vorallem, ob dann nochmal draufgeschlagen wird. Mich persönlich würde Amazone Prime Music wesentlich mehr erfreuen, als das Film- und Videoangebot.

Apfel App der Woche: Outworded (Word Search)

Heute mal wieder etwas für die Freunde der Buchstabenspiele. Bei „Outworded“ gilt es, wie bei den bekannten Rätseln aus den Kreuzworträtsel Zeitschriften und Büchern, verschiedene Wörter zu finden. Zwar kommt „Outworded“ auf englisch daher, aber dafür gibt’s obendrauf für alle Anfänger und Fortgeschrittenen gleich ein wenig Englisch-Training obendrauf.

Gespielt werden kann entweder alleine oder gegen einen Freund. Spiele auf Zeit sind möglich, das Theme kann zwischen hell und dunkel ausgewählt werden.

Die App konnte im App Store nicht gefunden werden. 🙁

Android App der Woche: Gravity Screen

Nur mal schnell auf die Uhr schauen? Gravity Screen macht’s möglich, ohne das man umständlich eine Taste drücken muss. Sobald man das Smartphone in die Hand nimmt, geht das Display an. Legt man das Smartphone wieder weg oder steckt es in die Tasche, geht das Display wieder aus. Praktisch, wenn man nur mal schnell auf die Uhr schauen möchte oder einfach nachsehen will, ob neue Nachrichten eingegangen sind.

Unbekannte App
Unbekannte App
Entwickler: Unbekannt
Preis: Kostenlos

Amazon App Store: Diät Watchers Tagebuch, heute kostenlos

Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die App am Programm Weight Watchers angelehnt. Den offiziellen Namen gibt’s allerdings nicht dafür, weil die App eben keine offizielle aus dem Hause Weight Watchers ist. Trotzdem könnt ihr die sonst 2,39 Euro teure App heute gratis über den Appstore beziehen. Wie immer ist dieser Voraussetzung, um Apps aus dem Amazon-Store laden zu können.

617FaEyslJL._SL500_AA300_.pngWas kann die App?

– Punkte-Rechner für die (Flex & Momentum) und Plus \ Pro -Methoden im traditionellen System und in verschiedenen Sprachen
– Punkte-Rechner für Aktivitäten (nach Gewicht, Intensität und Dauer)
– Erstellen und zählen von kompletten Mahlzeiten oder Rezepten
– Exportfunktion für das Tagebuch (täglicher Export möglich)

– Backup und Restore Funktion
– Tagebuch zum Eintragen des Gewichts

Download: HIER.

Happy 30th Tetris!

Na, wer erinnert sich noch an die erst grauen und dann bunten Bauklötze? Bestimmt fast jeder, oder? Mittlerweile hat sich das Spiel zum Kultgame gemausert und für die Smartphones gibt’s mittlerweile auch mehrere Versionen. Das Spiel mit den Bauklötzen hat sich rasant zu einem Hit entwickelt und das alles ganz ohne aufwendige Grafik, Effekte oder gar HD wie wir es heute kennen.

Auch auf diversen Internetseiten tummeln sich derzeit die Retro-Versionen, die sich am heimischen Computer spielen lassen und einen in Erinnerungen schwelgen lassen.

Mittlerweile gibt’s auch ein wenig Merchandise rund um Tetris. T-Shirts und auch witzige Lampen sind in diversen Geek Shops zu bekommen.

In diesem Sinne. Happy Birthday, Tetris.

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Spotify: 3 Monate Premium nutzen, nur 1 Monat zahlen

Trotz des großen Datenskandals um Spotify besitzen rund 40 Mio Menschen in 57 Ländern ein Abo. 10 Mio davon sogar ein Premium-Abo.

Und genau diese 10 Mio Premiumkunden sind der Anlass, warum Spotify nun einfach ein paar Monate gratis verschenkt. Was man dafür tun muss? Nun, einfach auf der Website von Spotify bis 16. Juni 2014 registrieren und 9,99 Euro bezahlen und dann ganze drei Monate Abonnent sein.

Aber Achtung, das Angebot gilt nur für Neukunden. Bestandskunden erhalten die Meldung, dass es nicht möglich ist, das Produkt zu erhalten. Aber dennoch kann man doch gerne auf den Premium Account upgraden – natürlich zum regulären Preis…

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Achtung vor Base Datenflat! Abzockgefahr!

Seit 1. Juni 2014 gibt’s neue Tarifbestimmungen bei Base/E-Plus, insbesondere bei der Internet-Flat, also dem Datenvolumen. Und die haben es richtig in sich. Ich persönlich kann so etwas nicht wirklich nachvollziehen. Was man damit erreichen will, weiß wahrscheinlich nur E-Plus selbst. Außer Gewinn machen natürlich. Aber Freunde bzw. neue Kunden macht man sich mit so etwas nicht. Schlimm genug, die Kunden mit gefühlten hunderten Tabellen zu verwirren… aber schlimmer noch, alles an eine „wenn, dann Regel“ zu knüpfen.

Ich denke, der Schuss wird mächtig nach hinten losgehen und der Verbraucherschutz bekommt ein wenig mehr Arbeit…

warning-iconUm was es geht? Nun. Base bzw. E-Plus gibt wie jeder andere Anbieter seinen Kunden ein Inklusivvolumen bei Vertragsabschluss mit an den Mann bzw. die Frau. In der Regel wird die Geschwindigkeit dann nach Aufbrauch des Inklusivvolumens gedrosselt, man kann trotzdem weitersurfen. Zwar langsam, mit reduzierter Geschwindigkeit, aber es funktioniert.

Anders bei Base. Hier wird automatisch nach Aufbrauchen des Volumens -ohne euch zu Fragen- mehr Volumen dazugebucht. Und das kann bis zu 3x im Monat so gehen. Erst dann wird die Geschwindigkeit auf 56 kbs gedrosselt. Natürlich ist der Spaß nicht kostenlos. Je nach Paket kann der Preis für das Nachbuchen zwischen 1-5 Euro betragen.

„Dann wechsel ich eben meinen Tarif“, denkt sich der ahnungslose Anwender. Mh ja, theoretisch gut. Praktisch no no. Denn:

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Tarifwechsel gibt’s nicht, wegen is nicht!

Und weil es so ja noch nicht genug Geld verdient wird, wird man in den nächst höheren Tarif gepackt, wenn man drei Monate hintereinander das gebuchte Volumen überschreitet.

Das geht ja bekanntlich fix im heutigen Zeitalter, wo man sich mal hier und da schnell etwas herunterlädt, hier ein Video guckt oder da eine Datei austauscht. Also Vorsicht und Augen auf beim „Tarif“-Kauf!

Amazon Smartphone Enthüllung am 18. Juni

In knapp 14 Tagen soll es also soweit sein. Amazon will sein erstes Smartphone offiziell vorstellen. So kann man es auf amazon.com einsehen. Hier kann man sich zum Launch Event anmelden und als Anwender, Entwickler oder Journalist Fragen stellen… wenn man denn in Seattle wohnt.

Spekuliert wurde bereits über ein 3D Display (das ohne dazugehörige Brille funktionieren soll) und über fünf Kameras. Die Kameras sollen mit Infrarot ausgestattet sein, diese sollen das Gesicht und die Augen abtasten um somit besondere Effekte zu erzielen.

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Quelle: amazon.com

Über die Displaygröße einigt man sich derzeit auf 4,7″ und 720p. Unter der Haube soll sich ein Qualcomm Snapdragon Prozessor befinden.

In einem Video werden bereits Anwender gezeigt, die nach kurzer Benutzung schon recht angetan vom neuen Smartphone sind. Dann schaun‘ mer mal was der 18. Juni bringt.

http://youtu.be/erUZQ9GK0sE

Apfel App der Woche: FIFA Sportschau

Für die Weltmeisterschaft seid ihr mit der FIFA Sportschau App auch auf dem iPhone bzw. iPad gewappnet. Wie bereits berichtet, bringt die App von der WDR mediagroup euch das WM Feeling kostenlos aufs Handy. Nicht nur Infos rund um die Spieler, die Mannschaften und Ergebnisse gibt es. Auch über 20 Kameraperspektiven stehen zur Verfügung um live bei der Übertragung der Spiele dabei zu sein. Für Android ist die Version bereits seit zwei Tagen erhältlich.

Denkt dran, die App am 12. Juni noch einmal zu aktualisieren, denn da werden alle wichtigen Updates für die Liveübertragungen eingespielt.

Die App konnte im App Store nicht gefunden werden. 🙁

Onlineeinkäufe: neue Regeln ab 13. Juni

Wer gerne online einkauft, hat mit Sicherheit auch schon einmal die kostenlose Rücksendung der Versandhäuser in Anspruch genommen. Oder gar eine Bestellung storniert…

Das könnte künftig ein bisschen anders werden. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer….

Was ändert sich genau?

Für Händler:

Es muss mindestens eine kostenlose Zahlmöglichkeit wie zum Beispiel „Kauf auf Rechnung“ oder „Lastschrift“ angeboten werden. Werden kostenpflichtige Bezahlmöglichkeiten angeboten, darf der Händler auch nur die Kosten weitergeben, die ihm auch tatsächlich entstehen.

Bisher gab es eine 40-Euro-Grenze. Ab diesem Betrag war die Rücksendung für Käufer auf jeden Fall kostenlos. Nun entfällt diese Grenze. Wenn der Händler VOR dem Vetragsschluss (also vor eurem Kauf) darauf hingewiesen hat (was er meist im Rahmen seiner AGBs tut und die liest ja bekanntlich jeder ^^ aufmerksame Bürger…), dass er dem euch (dem Käufer) die Kosten für die Rücksendung vollständig auferlegen kann.

Versandkosten müssen bei Widerruf in voller Höhe erstattet werden. Das gilt nicht für den Preis, der den Wert einer Standartlieferung übersteigt.

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Für Kunden:

Versandkosten müssen nicht mehr gezahlt werden, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich VOR dem Kauf darauf hinweist. Blöd nur, dass das bisher ja schon jeder tut, spätestens in den AGBs.

Eine Rücksendung muss nun ausreichend begründet werden. Die Annahme verweigern, kommentarlos die Ware zurückschicken funktioniert nun nicht mehr. Am einfachsten ist es, ein Widerrufsschreiben- oder Formular dem Paket beizufügen. Die Verbraucherschützer raten, immer schriftlich zu widerrufen. Also per Fax, E-Mail oder Brief. Keinesfalls telefonisch. Logisch, man will ja auch etwas in der Hand haben, oder?

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr oder 14 Tage, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Bisher konnte man dem Verkäufer „unterstellen“ dass seine Widerrufsbelehrungen unzureichend waren und konnte entsprechend jederzeit zurückschicken. Dies entfällt!

Die Rücksendung der Ware muss im übrigen auch in den 14 Tagen des Widerrufsrechts wenigstens auf den Weg gebracht sein. Heißt, ihr könnt die Ware auch am 13. Tag nach erhalt zurücksenden, auch wenn diese erst am 16. Tag nach Erhalt wieder beim Verkäufer eingeht. In der Regel hat man dafür ja dann einen Nachweis der Post.

Der Verkäufer darf nämlich das Geld für die Ware so lange einbehalten, bis die Rücksendung vollständig bei ihm eingetroffen ist. Alternativ kann der Käufer auch einen Nachweis der Rücksendung erbringen. Also beispielsweise den Einlieferungsbeleg der Post scannen und per Mail oder Fax schicken, oder kopieren und per Post senden.